Beiträge von URAL

    Hallo


    Mit dem H- oder 07er-Kennzeichen ist man nicht "automatisch" vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen, jedenfalls bisher. Wir wurden auch selber schon in der Beziehung kontrolliert. Allerdings ohne Folgen, da der GAZ-66 unter 7,5 t Gesamtgewicht ist und der KrAZ-255B eine Ausnahmegenehmigung besitzt. Diese bekommt man wirklich ohne große Schwierigkeiten, die Gültigkeiten werden anscheinend von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Ich weiß aber auch von Leuten, die bei der sonntäglichen Rückreise von Darlowo diesen am Grenzübergang verbringen durften! Die ganze Sache kann hundertmal gut gehen, aber wenn's einen erwischt hat man die ausgesprochene A....karte gezogen.


    Das mit der Mautbefreiung bei historischen Fahrzeugen hab ich auch so gehört. Wir haben auch selbst bei Tiefladertransporten mit dem KrAZ auf der Autobahn noch nie erlebt, daß sich jemand für uns interessierte. Ist ja eigentlich auch logisch, auch wenn "Logik" und "deutsche Gesetze" nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben müssen...


    Über die sog. Umweltzonen braucht man sich überhaupt keine Gedanken zu machen, da sowohl H- wie auch 07er-Kennzeichen ausdrücklich von diesen Schwachsinn ausgenommen sind (ganz ohne irgendwelche Plaketten).


    Gruß URAL

    Hallo


    Das mit dem "Sonntagsfahrverbot" ist ja noch relativ eindeutig. Es betrifft LKW über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und alle LKW mit Anhänger. Da spielt denn auch die Größe des LKW bzw. Anhängers keine Rolle mehr. Aber nicht davon betroffen sind z.B. "Selbstfahrende Arbeitsmaschinen" (z.B. ADK) oder "Son. Kfz." (z.B. Werkstattwagen, Wohnmobile, Bürofahrzeuge u.a.).
    Wie das konkret mit der Maut aussieht weiß ich leider auch nicht genau, würde mich aber sehr interessieren. Einerseits ist zwar immer vom gewerblichen Güterverkehr die Rede, andererseits hab ich noch nichts gefunden woraus hervorgeht, das "Oldtimer" (Schl.-Nr. 98) bzw. 07er-Kennzeichen davon ausgenommen sind. Eine Möglichkeit wäre sicher wieder das "Ablasten" auf unter 12,0 t zul. Gesamtgewicht.


    Gruß URAL

    Hallo


    Also ein Ablasten auf unter 7,5 t würde ich beim G 5-Tankwagen (zul. Ges.gew. 13450 kg) auch ausschließen. Lt. DV wird das Leergewicht beim Tankwagen schon mit 9250 kg angegeben.
    Bei einem zul. Ges.gew. von 7500 kg dürfte das Leergewicht höchstens 6000 kg betragen, da bei einem LKW die Nutzlast mindestens 20% vom Gesamtgewicht betragen muß. Diese "Nutzlast-Regel" gilt allerdings nicht für "son. Kfz" wie z.B. Wohnmobile, Werkstattwagen, Bürofahrzeuge etc.


    Gruß URAL

    Hallo Weißer_Mann


    Meintest Du den HL 80.72/3 (KTA Typ-Nr. 8 32 06 3)? Gibt es Informationen für eine militärische Nutzung darüber?


    Interessieren würden mir auch Einzelheiten über die Nutzung des von Dir weiter vorn eingestellten HL 60.00 (KTA Typ-Nr. 8 59 14 3). Ich glaube (heißt bekanntlich nicht wissen), so ein Fahrzeug vor Jahren in der Nähe von Potsdam gesehen zu haben. Der Anhänger dort trug einen relativ langen Kofferaufbau mit Nachrichtenausrüstung?. An die montierte Bereifung kann ich mir leider nicht mehr erinnern. Auf alle Fälle war von einem Wechselaufbau die Rede.


    Gruß URAL

    ... ein paar Bilder vom "Restaurationsobjekt".


    Eigentlich war es nur als "Sommer-Restarbeit" geplant. Mal schnell die Bremschläuche und -zylinder wechseln, Radnaben abziehen und kontrollieren, ansonsten Farbgebung und kleine Restarbeiten...
    Aber das Grauen lauerte doch wieder im Verborgenen! ... und alle 9 Reifen mußten auch montiert werden!
    (bei dem GAZ-66 handelt es sich nicht um das "strukturmäßige" Zugmittel)


    Gruß URAL

    Hallo


    Hier noch mal die KTA-Typblätter vom HL 80.76/10. In NVA-Unterlagen taucht auch öfter die Bezeichnung S5W 1337 auf, wie es auch auf dem Typenschild vom Fahrgestell steht.
    Allerdings ist mir nicht bekannt, daß diese Anhänger jemals mit ND-Bereifung gefahren wurden. Da wir gerade so ein Teil "in Arbeit" haben, wäre ich an anders lautenden Informationen natürlich sehr interessiert.


    Gruß URAL

    Hallo


    Der Vorteil beim H-Kennzeichen ist, daß Du keinerlei Nutzungseinschränkungen hast. Dafür mußt Du jedes Jahr zur HU (Hauptuntersuchung), SP (Sicherheitsprüfung) und je nach Baujahr (Erstzulassung) auch zur AU (Abgasuntersuchung).
    Das alles fällt beim 07er Kennzeichen weg. ABER:
    Das 07er Kennzeichen ist beschränkt auf:
    "Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten, An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeuges".


    Gruß URAL

    Hallo


    Die Instandsetzungscontainer aus dem VEB Hildburghausen die mir bekannt sind, fanden vorrangig in der Landwirtschaft, vereinzelt auch im Bauwesen Verwendung. Diese konnten ohne große Umbauten auf alle möglichen Fahrzeuge bzw. Anhänger aufgesetzt werden. Bei uns in der LPG früher z.B. auf G5, H3A/S 4000-1, LD 1800A und W 50 LA/A. Der gezeigte Instandsetzungscontainer lief noch bis ca. 2002 bei uns in der Firma auf einem W 50 L. Während der W 50 seit einiger Zeit verkauft ist, steht der Container noch bei uns auf dem Hof.
    Eine militärische Nutzung dieser Aufbauten würde ich allerdings nahezu ausschließen.


    Gruß URAL

    Hallo


    Es dürfte sich hierbei um die 57-mm-Luftlande-SFL ASU-57 (Objekt 572) handeln.
    Im Gegensatz zur etwas größeren ASU-85 (auf PT-76-Fahrgestell) war sie abwurffähig. Die Serienproduktion begann im Dezember 1950. Die Bewaffnung bestand aus der 57-mm-Kanone Z-51 (ab 1955 Z-51M). Als Motor diente der 4-Zyl.-4-Takt-Ottomotor M-20E mit 50...55 PS. Hierbei handelt es sich um einen "Ableger" des auch im GAZ-69 verwendeten Motors. Das Kampfgewicht betrug 3,30...3,35 t.

    Also ich wäre mir auch nicht so sicher ob die Dumper ein Hoheitszeichen trugen. Der DV-Auszug von mir stammt auch nicht aus einem Kfz-Katalog sondern aus einem vom Militärbauwesen. Dort war das Teil u.a. zusammen mit Rüttelplatten, Betonmischern, Schweißtrafos etc. aufgeführt. Es gab ja sogar Kfz-Technik ohne Hoheitszeichen, z.B. PKW hü., alle Anhänger, Traktoren, Kräder.


    Gruß URAL

    Hallo


    Auch unser Mineralölhändler riet mir als Ersatz für das MT-16p zu einem Einbereichsöl SAE 50. Auf keinem Fall sollte man ein synthetisches oder teilsynthetisches Öl verwenden.
    Anbei mal ein "Datenblatt" aus der DV K 065/3/002 "Kraft- und Schmierstoffe - Qualitätskontrolle und -erhaltung" von 1987.

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    Hallo


    Hier mal informationshalber die Grenznutzungs-Richtwerte aus der DV A 054/1/501 "Kraftfahrzeugtechnik - Grundsätze der technischen Wartung und Instandsetzung" von 1983. Aber ob die Praxis auch so aussah ?


    Gruß URAL