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  • Ja, das stimmt – ein H-Kennzeichen gibt es erst für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Zusätzlich muss das Fahrzeug als historisch anerkannt werden und sich weitestgehend im Originalzustand befinden.Die TÜV-Abnahme ist ebenfalls erforderlich, um die H-Zulassung zu erhalten.