Der Tarnvorsatz war zwar an allen NVA-Fahrzeugen Standard, aber nach Lesart der DEKRA eine Sonderausstattung nur mit Ausnahmegenehmigung ausschließlich für die bewaffneten Organe, so dass sie bei privater Nutzung des Kfz zu entfernen ist.
Es fahren zwar viele Fahrzeuge mit dem Aufsatz, es soll aber nicht statthaft sein!?
Sonderausstattung war aber auch der Seitenkoffer und der seitliche 5l-Tank, an dem sich keiner Stört. Auch das Gitter an der Rückläuchte erscheint nicht relevant.
Bei der ETZ 250-A hatte ich mit zwei Problemen zu kämpfen.
Die Typ-Beschreibung, die bei der DEKRA vorliegt, zeigt die ETZ 250-A ohne Tarnvorsatz, wobei ich meine, dass sie bereits mit Tarnaufsatz werkseitig ausgeliefert wurde.
Das zweite Problem besteht darin, dass die Maschine noch keine 30 Jahre alt ist und somit nicht als Oldtimer bewertet wird.
Wir haben lange sachlich diskutiert, aber noch keine tragfähige Lösung gefunden, so dass ich den Tarnvorsatz demontieren müsste.
Wegen der Unbedenklichkeit im Sinne der StVZO habe ich ja nun die Stellungnahme des Lichttechnischen Instituts erbeten und auch erhalten.
Hat denn von euch jemand die Eintragung des Tarnvorsatzes genemigt bekommen?
Gruß
Peter