Hallo,
ich wurde unter anderem von meinem Kumpel Bernd gefragt, ob ein G5 mit H-Kennzeichen am Sonntag fahren darf, oder eben nicht. Da ich mitbekommen habe, dass es bei dieser Thematik Unsicherheiten gibt, stelle ich euch die Antwort zur Verfügung.
Hallo Bernd,
ich habe mich mit der Frage Sonntagsfahrverbot beschäftigt. Du fällst auch unter den § 30 StVO, so dass du dir von der Straßenverkehrsbehörde (deines Wohnortes) eine Ausnahmegenehmigung holen solltest, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Diese Genehmigung gibt es auch als Pauschalgenehmigung nicht nur für ein Wochenende, sondern generell und kann für das ganze Bundesgebiet gelten. http://www.feiertage-newsletter.de/fahrverbot.html Fragen der Mouth kannst du unter "http://www.bag.bund.de/nn_45950/DE/LKWMaut/lkwmaut-node.html__nnn=true" erfragen.
Gruß Peter
Bernd hat das inzwischen mit Erfolg praktiziert und eine entsprechende Genehmigung (1Jahr) erhalten!