zertifizierung

  • Hi Renato


    Das ist es ja ich habe die abrüstung selber gemacht ohne von jemanden Auflagen bekommen zuhaben
    das heist ich habe mir die bestimmungen aus den KWKG rausgezogen und sie auf das Fahrzeug übertraagen. Die ganze sache Dokumentiert mit Fotos vorher und nacher eine mappe angelegt jetzt müste die noch bestätigt werden aber wo?


    Gruß Heiko

  • Also bei mir war das bisher immer so. Ich habe einen Anfrage gestellt, ob ich dieses oder jenes gepanzerte Fahrzeug mir anschaffen darf, dann kam die Auflagen, wenn ich so ein Fahrzeug besitzen möchte, muss dieses entsprechend des KWKG demilitarisiert werden. Dazu bekam ich extra eine Vorgabe, wie ich die Schnitte wo und in welcher Größe zu machen habe. Außerdem musste ich vorher das ok vom Bürgermeister und Ordnungsamt haben, was ich schriftlich einreichen musste, sowie das aktuelle polizeiliche Führungszeugnis musste ich vorlegen.


    Ich habe dann die Fahrzeuge entsprechend der Vorgabe geschnitten und dieses mit Zollstock und Fotoapparat dokumentiert. Ich war sehr erstaunt, das es unterschiedliche "Schnittmuster" für die gleichen Fahrzeuge gab. Als ich damit anfing z.B. meinen BMP-1 zu schneiden, standen dort im Depot bereits schon einige fertige geschnittene BMP, welche ich mir genau angesehen habe. Wie ich feststellte, hatten diese bei weiten nicht so viele Schnitte machen müssen, wie sie mir vorgegen wurden. Also telefonierte ich mit dem Verantwortlichen. Dieser sagte mir aber klipp und klar, das ich den BMP-1 nach seinen Vorgaben zu schneiden habe, ansonsten gibt es keine Zertifizierung. Also was wollte ich machen?


    Die Antragsstellung lief alles über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Bonn.


    Siehe auch hier wegen der Vorgehensweise -> Kauf OT 64 SKOT